Die ärztliche Verordnung

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Eine ergotherapeutische Behandlung darf nur auf Verordnung des Arztes und nach den Heilmittel- Richtlinien (aktuell vom 01.01.2022) erfolgen. Diese Verordnung wird dementsprechend von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt.

Hausbesuch 

Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist in unsere Praxis zu kommen, verordnet der Arzt zusätzlich einen Hausbesuch, so dass die Ergotherapie auch bei Ihnen zuhause stattfinden kann.

 

Achtung!!!

 

Laut Heilmittelrichtlinie vom 01.01.2022  sind wir dazu verpflichtet, verordnete Hausbesuche sicherzustellen, wenn Ihr Wohnort im Umkreis eines Radius von 10 Kilometern um die Praxis liegt. 

 

Allerdings können wir diese auch nur dann durchführen, wenn wir die therapeutischen Kapazitäten dafür haben. Wir bitten Sie hiermit um Ihr Verständnis, dass wir deshalb nicht immer die Möglichkeit haben, trotz Verordnung und der vorgegebenen km, einen Hausbesuch zu erbringen.

 

 

 

Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt ab dem 18. Lebensjahr 10% pro Verordnung

zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr.

Achtung! Laut Heilmittelrichtlinie vom 01.01.2022 ist die gesetzliche Zuzahlung gleich zu Beginn der Behandlung in bar oder per Überweisung zu entrichten.

 

Kommen Sie mit einer Blankoverordnung zu uns, können wir Ihnen erst am Ende der Behandlungen die genaue Summe der Zuzahlung mitteilen. Darüber werden Sie am ersten Behandlungstag eingehend informiert.

 

Kinder und Patienten bis 18 Jahre Jahre sind generell zuzahlungsbefreit.

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